Windenergie

Die Energiewende schreitet voran, und auch Barnitz muss sich zur Windkraft positionieren.

27. Februar 2025 - Gemeindevertretung

Das Thema "Windenergie" sollte auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 27. Februar 2025 thematisiert werden. Als CDU war es unser anliegen, dass das Thema offen und transparent in den dafür vorgesehenen gemeindlichen Gremien beraten wird. Eine finale Entscheidung in der Sache haben wir nicht angestrebt, vielmehr soll der Bürgermeister (KWV) zu einem Informationsaustausch mit den Landeigentümern sowie dem Projektierer beauftragt werden. Da sechs von sechs Gemeindevertreter der KWV-Fraktion verhindert waren sowie ein CDU-Gemeindevertreter urlaubsbedingt abwesend war, konnte eine Beratung mangels Beschlussfähigkeit des Gemeinderats nicht stattfinden.

Mit zeitlichem Abstand zur Sitzung haben wir im Anschluss an die ausgefallene Sitzung einen sehr produktiven Austausch zu dem Thema mit den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern sowie Landeigentümern und Projektieren im Rahmen einer öffentlichen CDU-Aussprache gehabt. 

Damit das Thema nicht in Vergessenheit gerät hat die CDU-Fraktion am gleichen Abend einen Antrag zur Behandlung des Themas bei der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung gestellt.

Gesetzliche Vorgaben

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat 2020 neue Windkraft-Regionalpläne beschlossen. Bis 2032 müssen 2 % der Landesfläche für Windkraft ausgewiesen werden. Das Wind-an-Land-Gesetz (2023) beschleunigt den Ausbau.

Um die Vorgaben zu erfüllen, überarbeitet das Land seine Raumordnungspläne. Gemeinden können jedoch bereits vorab Windenergieflächen ausweisen.

 

Handlungsoptionen für Barnitz

1. Aktive Steuerung durch die Gemeindeöffnungsklausel

Barnitz kann selbst Windenergieflächen ausweisen. Dafür sind eine Flächennutzungsplanänderung, ein Bebauungsplan und ein Zielabweichungsantrag erforderlich.

✔ Mitgestaltungsmöglichkeiten: Einfluss auf Anzahl, Standort und Abstand der Windräder
✔ Finanzielle Vorteile: Gewerbesteuereinnahmen und Beteiligung nach § 6 EEG (0,2 Cent pro kWh)
✖ Planungsaufwand: Kosten, die aber durch Investoren über einen städtebaulichen Vertrag übernommen werden können
✖ Ungewissheit: Risiko, dass die Landesplanung diese Flächen später nicht übernimmt

2. Abwarten der Landesplanung

Barnitz könnte die Entscheidungen des Landes abwarten.

✔ Kein Planungsaufwand für die Gemeinde
✖ Kein Einfluss auf die Flächenausweisung und die Abstände zur Wohnbebauung
✖ Ungewisse Einnahmen: Windparks könnten später durch Investoren ohne kommunale Steuerung entstehen, wodurch mögliche Gewerbesteuereinnahmen entfallen

 

Aktuelles Windpark-Vorhaben

Ein gemeindeübergreifender Windpark ist für Klein Wesenberg, Barnitz und Westerau in Planung. Die Gemeinde muss entscheiden, ob sie aktiv mitgestaltet oder die Landesplanung abwartet. Eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden wird empfohlen.